Startschuss AI-Act – was ist jetzt unbedingt zu erledigen?
Der bereits in Kraft getretene AI-Act der Europäischen Union kennt zwar viele großzügige Übergangsregelungen, doch einige wichtige Bestimmungen sind bereits seit Anfang Februar einzuhalten und auch mit empfindlichen Bußgeldern bewehrt. Dies betrifft insbesondere die Verpflichtung zur Schulung der Beschäftigten (Art. 4 AI-Act) und, vielleicht am wichtigsten, das generelle Verbot besonders schädlicher und missbräuchlicher KI-Anwendungen (Art. 5 AI-Act). Beides betrifft sowohl Entwickler als auch Nutzer von KI-Systemen. Mit unserem dreistündigen Webinar helfen wir Ihnen, die dafür notwendigen Vorbereitungen gesetzeskonform zu treffen:
Teil 1: Schulungskonzept für KI-Kompetenz („AI literacy“). Unsere Experten erläutern die wichtigsten Aspekte von Art. 4 AI-Act und geben Ihnen wertvolle Tipps, wie Sie Ihr Personal praxisnah mit den besonderen Anforderungen der KI vertraut machen und so Ihre KI-Systeme rechtssicher einsetzen können.
Teil 2: Klassifizierung von KI-Systemen. Um sicherzustellen, dass Sie tatsächlich keine verbotenen KI-Anwendungen mehr einsetzen, müssen Sie unverzüglich sämtliche Ihrer KI-Systeme sichten und gemäß den neuen Vorgaben des AI-Acts klassifizieren und bewerten. Damit erhalten Sie zugleich die notwendigen Informationen, um sich auf die weiteren Umsetzungsphasen für KI-Anwendungen unterschiedlicher Risikostufen vorzubereiten und wichtige Prioritäten zu setzen. Unsere Referenten zeigen Ihnen praxisnah, welche Kriterien Sie beachten müssen und wie Sie Ihre Systeme optimal an die gesetzlichen Anforderungen anpassen.
Es referieren: Dr. Michael Stahl und Dr. Achim Bischoff
Moderation: Vanessa Alvermann
Gebühr: 480,- EUR zzgl. UST je Person