EU Data Act Umsetzung: Aussitzen kann teuer werden

Die EU Data Act Umsetzung stellt Unternehmen vor große Herausforderungen. Viele hoffen, es einfach aussitzen zu können – doch genau das kann aufwändig und teuer werden. Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung – praxisnah, strategisch und rechtskonform. Mit unserer ganzheitlichen Beratung stellen wir sicher, dass Ihre Geschäftsprozesse, Verträge, Produktinformationen sowie Ihre IT- und OT-Infrastruktur den neuen Anforderungen entsprechen – und gleichzeitig Ihre Unternehmensgeheimnisse bestmöglich geschützt bleiben.
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Nicht abwarten – aktiv werden!

Der EU Data Act verpflichtet Unternehmen zur Datenfreigabe an Nutzer und Dritte– auch wenn es sich dabei um Wettbewerber handelt. Viele glauben, es betrifft nur die „Großen" – ein Irrtum, Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden müssen sich auf jeden Fall mit dem Thema auseinandersetzen, bei kleineren kommt es auf die Umstände an (Beauftragung, Konzern).

Die größte Fehleinschätzung bei der EU Data Act Umsetzung

  • Unklarheiten bei der Umsetzung: Wer ist zuständig – IT, Compliance oder Produktmanagement?
  • Sicherheitsbedenken: Die Angst vor Datenverlust und Missbrauch ist gross.
  • Rechtliche und wirtschaftliche Risiken: Bußgelder und Wettbewerbsnachteile bei falscher Umsetzung.
  • Angrenzende Themen: Der Datenschutz und der Cyber Resilience Act werden übersehen.

Viele Unternehmen wissen nicht, wo sie anfangen sollen – und unterschätzen die Dringlichkeit. Mit ditis als Partner schaffen Sie die Voraussetzungen, den EU Data Act rechtzeitig und strategisch umzusetzen – und gleichzeitig strategisch zu nutzen.

Unsere Lösung: EU Data Act Umsetzung mit Strategie

Die Umsetzung des EU Data Act ist komplex – aber mit der richtigen Strategie kein unlösbares Problem.

Wir bieten Ihnen einen strukturierten Fahrplan:

1.  Analyse
  • Identifikation der betroffenen Produkte und Datenkategorien.
  • Dokumentation und Gewichtung der Risiken, um die Dringlichkeit einzuschätzen.
  • Erstellung einer bewerteten Maßnahmenliste zur Priorisierung der Umsetzung.
  • Präsentation der Ergebnisse und gemeinsame Diskussion der nächsten Schritte.
  • Ziel: Klarheit über betroffene Bereiche und konkrete Handlungsempfehlungen.
2.  Konzeption
  • Strategie zum Umgang mit dem Data Act festlegen – angepasst an das bestehende Produktportfolio.
  • Organisatorische Planung: Verantwortlichkeiten, Ressourcen und Aufgaben definieren.
  • Proof of Concept (PoC): Erarbeitung einer Lösung anhand eines konkreten Produkts und z. B. der zugehörigen App, um die Praxistauglichkeit sicherzustellen.
  • Wir achten darauf, dass die Lösungen auch den Anforderungen des Datenschutzes und der Cybersicherheit entsprechen.
  • Im Anschluss Definition einer allgemeinen Vorgehensweise auf Basis der Ergebnisse  des PoC.
  • Ziel: Eine belastbare Vorgehensweise / ein Konzept, das in die Praxis überführt werden kann.
3.  Einführung
  • Formelle Implementierung der Vorgehensweisen für alle relevanten Produkte und Sicherstellung der Data Act Compliance.
  • Integration in bestehende Systeme und Prozesse – ohne die operative Arbeit zu behindern.
  • Schulung der betroffenen Mitarbeitenden, um die Sicherheitskultur zu stärken.
  • Dokumentation der Prozesse zur Nachweisbarkeit gegenüber Behörden.
  • Ziel: Regelkonforme Prozesse, die sich im Alltag bewähren.
4.  Managed Service
  • Definierte Vorgehensweise für relevante Produkte über den gesamten Product Lifecycle umsetzen
  • Fortlaufendes Monitoring von Veränderungen der Produkte und Prozesse auf Relevanz für den Data Act.
  • Anpassungen und Optimierungen der Vorgehensweise bei geänderten Anforderungen oder neuen Risiken.
  • Regelmäßige Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeitenden.
  • Dokumentation von Weiterentwicklungen zur langfristigen Compliance-Sicherung.
  • Ziel: Sicherstellung, dass die Maßnahmen langfristig wirken und anpassungsfähig bleiben.

Warum wir der richtige Partner für Ihre EU Data Act Umsetzung sind

Mit uns vermeiden Sie rechtliche und wirtschaftliche Stolperfallen und schützen Ihre Unternehmensdaten.

Praxisnähe statt Theorie

Kein Standardkonzept, sondern maßgeschneiderte Lösungen auf Grundlage bewährter Vorgehensweisen.

Prozess und IT- / OT-Expertise

Wir verbinden die technische Umsetzung mit Prozess und Compliance-Know-how. Viele der betroffenen Daten können personenbezogen sein, daher beziehen wir auch die DSGVO mit ein.

Ganzheitliche Betreuung

Von der ersten Analyse bis zur Begleitung im laufenden Betrieb.

Ihr Nutzen: Compliant, zukunftsorientiert, sicher

Bei der EU Data Act Umsetzung mit ditis sichern Sie sich nicht nur Compliance, wir haben auch Wettbewerbsvorteile im Blick.
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Compliance
  • Vermeidung von Bußgeldern und rechtlichen Konflikten durch Data Act- konforme und datenschutzkonforme Vorgehensweisen.
  • Erfüllung der EU Data Act Anforderungen – strukturiert und nachvollziehbar.
Wettbewerbsvorteil
  • Nutzung von Daten als strategischen Mehrwert statt rechtlichem Risiko.
  • Aufbau neuer Geschäftsmodelle durch gezielte Datenverwertung.
Schutz von Unternehmensgeheimnissen
  • Absicherung sensibler Daten durch technische und organisatorische Maßnahmen.
  • Vermeidungvon Missbrauch durch klar geregelte Datenweitergabe.

Erfolge, die für sich sprechen

Echte Meinungen von denen, die es am besten wissen:
Unsere Kunden.
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Jetzt EU Data Act Umsetzung angehen – mit ditis an Ihrer Seite.

Die Anforderungen des EU Data Act lassen sich nicht aussitzen. Statt Unsicherheit zu riskieren, setzen Sie auf eine ganzheitliche Strategie, die Ihre Produkte und Angebote zukunftssicher macht. Unsere Experten unterstützen Sie von der Analyse bis zur Umsetzung – praxisnah, effizient und rechtskonform. 

Kontaktieren Sie uns gerne für eine unverbindliche Erstberatung!

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FAQs

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu unseren Beratungsleistungen im Bereich Cybersicherheit.
Was ist der EU Data Act und warum ist er relevant?

Der EU Data Act ist eine Verordnung, die Unternehmen verpflichtet, die von ihren Produkten generierten Daten unter bestimmten Bedingungen mit Nutzern und Dritten zu teilen. Ziel ist es, die Datenwirtschaft innerhalb der EU zu stärken und zu diesem Zweck Unternehmen zur Datenverfügbarkeit und -weitergabe zu verpflichten. Der EU Data Act gilt ab dem 12.09.2025 in weiten Teilen  und betrifft vor allem Hersteller vernetzter Produkte und verbundener Dienste. 

Wen betrifft der EU Data Act?

Der EU Data Act richtet sich an Hersteller von vernetzten Produkten und Diensten, darunter Maschinenbauunternehmen, Anlagenbauer, Consumer-Electronics-Hersteller sowie Anbieter digitaler Dienstleistungen. Besonders betroffen sind Unternehmen, die internetfähige Produkte entwickeln oder einsetzen. Auch Dateninhaber und Dienstleister müssen sicherstellen, dass sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

Was sind die wichtigsten Pflichten für Unternehmen?

Die zentralen Pflichten umfassen:

  • Datenzugang gewähren: Nutzer haben das Recht, auf zahlreiche Daten der von Ihnen genutzten vernetzten Produkte zuzugreifen.
  • Datenweitergabe an Dritte: Auf Verlangen müssen Daten in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format in Echtzeit bereitgestellt werden.
  • Schutz von Geschäftsgeheimnissen: Diese sind nicht pauschal geschützt – Maßnahmen müssen getroffen werden, um diese bestmöglich zu schützen.
  • Technische Umsetzung: Die Datenbereitstellung muss sicher und einfach erfolgen und an den Nutzer sogar unentgeltlich. 
Welche Risiken entstehen bei Nicht-Umsetzung?

Unternehmen, die den EU Data Act nicht umsetzen, riskieren erhebliche Bußgelder. Zudem drohen rechtliche Auseinandersetzungen und der Verlust von Geschäftsmodellen, wenn Daten nicht gesetzeskonform bereitgestellt werden.

Wie unterstützt ditis Unternehmen bei der EU Data Act Umsetzung?

Ditis bietet eine ganzheitliche Beratung in vier Phasen:

  1. Analyse: Identifikation betroffener Produkte und Risiken, Empfehlung von Maßnahmen.
  2. Konzeption: Entwicklung einer maßgeschneiderten Strategie und Vorgehensweise im Rahmen eines Proof of Concept (PoC).
  3. Einführung: Umsetzung der Maßnahmen für alle relevanten Produkte, Schulungen und Dokumentation.
  4. Managed Service: Aufrechterhaltung der Data Act Compliance, bei Veränderungen der Produkte und Rahmenbedingungen, Monitoring, Anpassung und fortlaufende Schulungen.

Zusätzlich bietet ditis Orientierungsworkshops, um die ersten Schritte praxisnah anzugehen.

Wie viel Zeit bleibt für die Umsetzung?

Der EU Data Act gilt in weiten Teilen bereits ab dem 12.09.2025 für alle neu in Verkehr gebrachten Produkte in der EU. Unternehmen sollten daher ab sofort mit der Planung beginnen, da die Umsetzung technisch und organisatorisch herausfordernd sein kann. Frühzeitige Vorbereitung sichert die Compliance und eröffnet neue Geschäftsfelder.

Haben Sie noch Fragen?

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