
Der Bundestag hat die nationale Umsetzung der NIS2-Richtlinie beschlossen und damit einen neuen Maßstab für Cybersicherheit in Deutschland gesetzt. Für rund 30.000 Organisationen bedeutet das: deutlich strengere Sicherheitsanforderungen, höhere Haftung, mehr Verantwortung. Und das ohne Übergangsfrist.
Betroffen sind zahlreiche Branchen, darunter:
Viele Unternehmen haben bewusst abgewartet, bis das Gesetz final verabschiedet wird. Jetzt ist es soweit - und die Zeit läuft. Die Anpassungen im BSIG, ENWG und weiteren Regelwerken sind beschlossen. Damit müssen Unternehmen unverzüglich handeln.
Mit NIS2 verfolgt die EU das Ziel, die Cyberresilienz kritischer und wichtiger Einrichtungen deutlich zu erhöhen. Das deutsche Umsetzungsgesetz verschärft bestehende Sicherheits- und Meldepflichten und erweitert gleichzeitig den Kreis der verpflichteten Unternehmen erheblich.
Unternehmen müssen künftig u. a.:
Wer zu spät handelt, riskiert nicht nur erhebliche Bußgelder, sondern gefährdet die eigene Betriebsfähigkeit.
Damit Sie schnell und gezielt in die Umsetzung starten können, beantworten wir in unserem kostenlosen Webinar die wichtigsten Fragen:
Wir zeigen praxiserprobte Vorgehensweisen, Tools und Lösungen, mit denen Sie die neuen gesetzlichen Anforderungen effizient erfüllen.
NIS2 ist da. Die Anforderungen sind verbindlich. Und der Startschuss für die Umsetzung fällt jetzt.
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NIS2 ist die überarbeitete EU-Richtlinie zur Cybersicherheit. Sie verpflichtet deutlich mehr Unternehmen als bisher, angemessene Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen, Vorfälle zu melden und ein systematisches Risikomanagement einzuführen.
In Deutschland betrifft NIS2 rund 30.000 Organisationen – darunter Energieversorger, Maschinenbau, Automobilindustrie, Transport, Cloud- und Telekommunikationsanbieter sowie weitere „wichtige Einrichtungen“ nach EU-Definition.
Sie müssen ein Informationssicherheitsmanagement (ISMS) etablieren, technische und organisatorische Schutzmaßnahmen nach Stand der Technik umsetzen, Lieferkettenrisiken adressieren sowie Meldepflichten und Governance-Strukturen erfüllen.
Nein. Mit dem Beschluss des Bundestags ist das deutsche Umsetzungsgesetz in Kraft – ohne Übergangsfristen. Unternehmen müssen sofort mit der Umsetzung beginnen.
Unternehmen riskieren empfindliche Bußgelder, Haftungsrisiken für die Geschäftsleitung und erhöhte Cybergefahren durch fehlende Schutzmaßnahmen. Eine zügige Umsetzung ist daher entscheidend.
Ein ISMS (Informationssicherheits-Managementsystem) ist ein systematischer Ansatz zur Verwaltung sensibler Unternehmensinformationen, um deren Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit zu gewährleisten. Es umfasst Richtlinien, Verfahren und technische Maßnahmen, um Informationssicherheitsrisiken zu identifizieren, zu analysieren und zu behandeln.